Inhalt, Vereinbarungen und Nutzungsbedingungen zwischen dem Inhaber des Jahrespasses (nachfolgend Nutzer genannt) und VanSite [VanSite UG (haftungsbeschränkt), Am Südhang 8, 33739 Bielefeld – www.vansite.eu]

I.

(1) Vansite betreibt die VanSite – Website/Plattform. Diese Plattform ist ein Online – Marktplatz, der es registrierten Gastgebern und registrierten Gästen von naturnahen Stellplätzen ermöglicht, die dort von den Gastgebern angebotenen naturnahen Stellplätze zu buchen.

Mit dem Jahrespass VanSite können Nutzer über die VanSite – Website/Plattform diese ausgewählten und abseits von Camping-Plätzen gelegenen Außenstellplätze für Wohnmobile von privaten Anbietern zu besonderen Konditionen anmieten.

(2) Es handelt sich bei dem Jahrespass VanSite um ein Abo zwischen dem Nutzer und VanSite über die Möglichkeit des Nutzers zur vergünstigten Anmietung von Außenstellplätzen über die die von VanSite betriebene Plattform/Website (Online-Marktplatz) www.vansite.eu.

(3) Die durch den Jahrespass VanSite gewährten Vergünstigungen umfassen die Höhe der Miete für den angemieteten Außenstellplatz. Ausgeschlossen von der Übernahme der kosten sind stellplatznahe sowie stellplatzferne Leistungen.

Stellplatznahe Leistungen müssen bei Bedarf separat gezahlt werden und beinhalten:

  • Bereitstellung von Strom am Platz

  • Bereitstellung von Frischwasser

  • Bereitstellung einer Dusche

  • Bereitstellung eines WCs

Stellplatzferne Leistungen sind alle über die Plattform von Vansite (Online-Marktplatz) buchbaren Leistungen durch den Gastgeber, welche nicht der Bereitstellung der stellplatznahen Leistungen entsprechen/dienen.

Weitere Vorteile neben den Preisvorteilen werden durch den Jahrespass VanSite nicht gewährt.

Vom Gastgeber zusätzlich offerierte Leistungen können zwar gebucht werden, unterliegen aber nicht den Vergünstigungen des Jahrespasses.

(4) Der Nutzer kann durch Nutzung des Jahrespasses bei Buchungen über die Plattform von VanSite zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen vergünstigte Übernachtungen bei den über die Plattform von Vansite (Online-Marktplatz) buchbaren Gastgebern in Anspruch nehmen.

(5) Voraussetzung für die Möglichkeit zur Nutzung dieses Jahrespasses ist die Registrierung des Inhabers des Jahrespasses (Nutzer) als zukünftiger Gast auf der Plattform von Vansite (Online-Marktplatz). Er hat sich dort anzumelden und ein Benutzerkonto anzulegen. Für die Registrierung und die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.

Bei Buchungen des Nutzers über die VanSite-Plattform (Online-Marktplatz) wird nach erfolgter Registrierung bei jeder Buchung bei den über die Plattform von Vansite (Online-Marktplatz) buchbaren Gastgebern von Außenstellplätzen die im Jahrespass vereinbarten Sonderkonditionen automatisch zugrunde gelegt und berücksichtigt.

Durch die Registrierung kommt spätestens die Vereinbarung über die Nutzung und der in diesem Jahrespass beschriebenen und aufgeführten Inhalte, Vereinbarungen und Nutzungsbedingungen zwischen dem Nutzer und VanSite zustande.

(6) Der Nutzer erwirbt durch den Jahrespass VanSite einen Anspruch gegenüber VanSite auf Nutzung der VanSite-Plattform (Online-Marktplatz) zu den Bedingungen, wie sie sich aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von VanSite (ANB) für jeden registrierten Nutzer ergeben und gelten. Es gelten somit ergänzend – darauf sei hiermit ausdrücklich hingewiesen – die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von VanSite (ANB). Diese ANB sind auf der Website vansite.eu einsehbar und können auch ausgedruckt werden.

Wenn und soweit über die VanSite-Plattform (Online-Marktplatz) eine Buchung einer Außenstellfläche wirksam zustande kommt, also ein Mietvertrag zwischen dem Gastgeber und dem Nutzer über eine Außenfläche, einen Außenstellplatz wirksam geschlossen wird, hat der Nutzer einen Anspruch darauf, dass die im Jahrespass VanSite vereinbarten Bedingungen berücksichtigt werden. Sollte dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht erfolgen, hat der Nutzer einen unmittelbaren Anspruch gegenüber VanSite Zeit auf Einräumung und Berücksichtigung der Bedingungen aus diesem Jahrespass, wenn und soweit eine wirksame Buchung zu den Voraussetzungen und Bedingungen zustande gekommen ist, wie sie in diesem Jahrespass und in den ANB von VanSite vereinbart sind.

II.

Diese vergünstigten Möglichkeiten für die Nutzung der über die VanSite-Plattform (Online-Marktplatz) gebuchten Außenstellplätze beinhalten folgende Vorteile zu den folgenden Bedingungen:

(1) Buchungen zu den vergünstigten Bedingungen des Jahrespasses können nur über die Plattform (Online-Marktplatz) von VanSite erfolgen. Es gelten somit automatisch – darauf sei hiermit ausdrücklich hingewiesen – die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von VanSite, die Grundlage der Buchung durch den Nutzer sind und wirksam durch die Buchung über die Plattform (Online-Marktplatz) von VanSite vereinbart und dem Nutzer bestätigt werden. Diese ANB sind auf der Website vansite.eu einsehbar und können auch ausgedruckt werden.

(2) Diese besonderen Konditionen werden ausschließlich dem registrierten Nutzer eines Jahrespasses (Inhaber des Jahrespasses) selbst gewährt. Wird der jeweilige Außenstellplatz nicht auch durch den registrierten Nutzer eines Jahrespasses (Inhaber des Jahrespasses) persönlich genutzt, gelten die jeweiligen nicht durch den Jahrespass vergünstigten Konditionen zwischen dem jeweiligen Gastgeber und dem Nutzer.

(3) Die Preise der meisten durch VanSite vermittelten Außenstellflächen liegen zwischen 5 € und 25 € pro Nacht und Außenstellplatz. Die Preise legen die jeweiligen Gastgeber (Vermieter) der Außenflächen bzw. Außenstellplätze selbst fest. Ein Vertrag über die Nutzungsmöglichkeit der jeweiligen Außenflächen bzw. Außenstellplätze kommt insoweit ausschließlich zwischen dem Gastgeber und dem Nutzer zustande.

(4) Registrierte Nutzer eines Jahrespasses erhalten zu den benannten Bedingungen vergünstigte Übernachtungen mit unbeschränkter Buchungshäufigkeit während der Gültigkeitsdauer.

Allerdings werden die vergünstigten Möglichkeiten für die Nutzung der über die VanSite-Plattform (Online-Marktplatz) gebuchten Außenstellplätze auf eine Buchung pro Buchungs- bzw. Aufenthaltszeitraum beschränkt.

Zudem sind auch die Buchungszeiträume (Aufenthaltszeit je Buchung und Gastgeber) selbst begrenzt. Diese Begrenzungen orientieren sich an einem durchschnittlichen Nutzungsverhalten und soll im Interesse der Gastgeber und im Interesse von VanSite eine Dauernutzungsmöglichkeit zu den vergünstigten Bedingungen verhindern.

Die vergünstigten Buchungsbedingungen im Rahmen des Jahrespasses gelten je Buchung für eine maximale Buchungszeit von 3 aufeinander folgenden Tagen. Ein Tag entspricht insoweit einer Übernachtungsmöglichkeit. Die jeweilige konkrete Dauer der Nutzungsmöglichkeit richtet sich dabei nach den vereinbarten Bedingungen zwischen dem Gastgeber und dem Nutzer.

Bei demselben Gastgeber darf der Nutzer innerhalb von 365 Tagen (12 Monate) maximal 7 Buchungen zu den Konditionen und Bedingungen des Jahrespasses vornehmen. Die Berechnung erfolgt jeweils rückwirkend vom Zeitpunkt des aktuell gewünschten ersten Buchungstages an.

Der Nutzer kann maximal 4 zukünftige Buchungen bzw. Buchungszeiträume für die Nutzung von Außenstellplätzen im System einbuchen. Hintergrund dieser Begrenzung ist es zu verhindern, dass der Nutzer eine längere Reise plant und im Voraus Stellplätze zu festgelegten Terminen bucht. Hier besteht die Gefahr, dass bei Nichtantritt der Reise bzw. Stornierungen aufgrund abweichender Route anderen Nutzern die Möglichkeit genommen wird, die Außenplätze zu den vergünstigten Bedingungen nutzen zu können. Die Berechnung erfolgt jeweils vom Zeitpunkt der ersten aktuellen Buchung und des aktuell gewünschten ersten Buchungstages an.

Der Nutzer darf, jeweils zurückberechnet vom Zeitpunkt der aktuellen Nichtanreise an, innerhalb von 365 Tagen (12 Monate) maximal 3 No-Shows (Nichtanreisen trotz Buchung) generieren. Die Berechnung erfolgt jeweils rückwirkend vom Zeitpunkt des jeweils ersten Buchungstages an. Bei Überschreitung dieser Anzahl erfolgt die No-Show-Berechnung auf Grundlage der regulären Vertragskonditionen zwischen Gastgeber und Nutzer als Gast, ohne Berücksichtigung der Vergünstigungen aus dem Jahrespass.

Der Jahrespass ist für 2 Personen und ein Fahrzeug gültig. Das Kennzeichen des Fahrzeugs kann nach Bedarf geändert werden. Zudem kann eine Erweiterung erworben werden, das Family & Friends Paket, welche die Personenanzahl auf insgesamt 5 Personen erhöht.

Die volle Vergünstigung des Jahrespasses gilt für alle Stellplätze ohne 'Plus-Kennzeichnung' auf der Plattform. Stellplätze mit dieser Kennzeichnung sind mit einer Ermäßigung von 50 % buchbar. Mit dem Jahrespass Plus sind alle Stellplätze ohne Einschränkung zu den vollen Vergünstigungen verfügbar.

Weil Nutzer zugleich auch auf der Plattform (Online-Marktplatz) von VanSite registrierte Gastgeber sein können, dürfen Buchungen zum Schutz von VanSite und den teilnahmeberechtigten Unternehmen nicht für selbst inserierte Stellplätze getätigt werden.

(5) Dem Nutzer wird bei jeder Buchung über die Plattform (Online-Marktplatz) von VanSite mitgeteilt, wie sich die Begrenzung für die geplante Buchung konkret auswirkt und welcher Zeitraum vergünstigt zu welchen Konditionen gebucht werden kann.

(6) VanSite erstellt, wartet und unterhält die VanSite-Plattform (Online-Marktplatz), stellt die Plattform zur Vermittlung von Buchungen zur Verfügung und gewährleistet die Vergünstigungen aus dem Jahrespass. Zudem wird über die Plattform von VanSite (Online-Marktplatz) der Zahlungsverkehr abgewickelt und die Kommunikation zwischen Gastgeber und Gast vermittelt.

VanSite agiert nicht selbst aktiv als Vermittler zwischen den Gastgebern und Nutzern. Vertragspartner des Nutzers/Gastes bei Buchungen über die Plattform von VanSite (Online-Marktplatz) sind ausschließlich der Gastgeber und der Gast/Nutzer. VanSite wird also nicht selbst Vermieter der Außenstellplätze.

III.

(1) Der Jahrespass VanSite hat eine Gültigkeit von 12 Monaten (365 Tage). Die Gültigkeitsdauer von 12 Monaten beginnt am Tag der Aktivierung des Jahrespasses und endet mit Ablauf des 365. Tages. Berechnet wird die Gültigkeitsdauer ab und beginnend mit dem Tag nach der Aktivierung des Jahrespasses. Die Aktivierung des Jahrespasses erfolgt durch den Erwerb im VanSite Webshop www.shop.vansite.eu .

(2) VanSite als Startup hat bisher keine vergleichbaren Erfahrungen generieren können, ob und inwieweit, in welcher Anzahl, in welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen der Jahrespass von den Nutzern angenommen wird. Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage kann VanSite den Jahrespass unter unverzüglicher Erstattung der anteiligen Abo-Gebühren gegenüber dem Nutzer mit Monatsfrist kündigen.

Voraussetzung für die Kündigung durch VanSite ist insoweit, dass die durch die Gewährung der Vergünstigungen durch den Jahrespass zu erwartenden Kosten (ZEK) die durch die Nutzung des Jahrespasses generierten Umsätze (U) um mehr als 50 % übersteigen.

Formel 1 Pass

Eine genaue Herleitung der zu erwartenden Kosten (ZEK) ist der Anlage 1 zum Jahrespass zu entnehmen. Als Umsätze (U) werden sämtliche Erlöse durch den Verkauf von Jahrespässen durch VanSite betrachtet.

Im Falle des Eintritts dieser Voraussetzung wird VanSite die Kündigung dem Jahrespass-Inhaber unverzüglich per E-Mail mitteilen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang der Mitteilung bei dem Jahrespass-Inhaber wirksam.

Im Falle der Kündigung wird VanSite dem Jahrespass-Inhaber eine anteilige Kompensation (K) gewähren. Die Herleitung dieser Kompensation ist der Anlage 2 zum Jahrespass zu entnehmen.

(3) VanSite kann den Jahrespass zudem auch dann gegenüber dem Nutzer mit Monatsfrist kündigen, falls VanSite seine Vertragsleistungen nicht erbringen kann aufgrund zum Beispiel nach Vertragsschluss eintretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, nicht nur vorübergehender Streiks, Naturkatastrophen, soweit VanSite dies nicht zu vertreten hat.

Eine daraufhin erklärte Kündigung durch VanSite ist jedoch nur dann wirksam, soweit VanSite dem Nutzer unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Nichtverfügbarkeit seiner Vertragsleistungen informiert hat und dem Nutzer eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.

Im Falle der Kündigung wird VanSite dem Jahrespass-Inhaber eine anteilige Kompensation (K) gewähren. Die Herleitung dieser Kompensation ist der Anlage 2 zum Jahrespass zu entnehmen.

(4) Änderung der Bedingungen und Modalitäten des Jahrespasses sind möglich. VanSite behält sich insoweit vor, die Bedingungen für den Jahrespass gegenüber dem Inhaber des Jahrespasses mit Wirkung für die Zukunft angemessen zu ändern.

VanSite wird dem Nutzer die neue Fassung des Jahrespasses spätestens vier Wochen vor deren geplanten Inkrafttreten per E-Mail übersenden und den Nutzer auf die beabsichtigten Änderungen hinweisen.

Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Fassung des Jahrespasses nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gilt die neue Fassung des Jahrespasses als vom Nutzer angenommen. VanSite wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

Das Kündigungsrecht des Nutzers bleibt hiervon unberührt.

IV.

Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des Paragraphen (§) 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist, steht ihm als Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auf die entsprechenden Hinweise und Belehrungen unter Ziffer 6. der ANB (Allgemeine Nutzungsbedingungen von VanSite) wird verwiesen. Diese sind unter www.vansite.eu unter ANB (Allgemeine Nutzungsbedingungen von VanSite) einzusehen und auszudrucken.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn und sobald der Nutzer (mit Beginn des ersten Aufenthaltstages) erstmals unter Nutzung des Jahrespasses entsprechende Leistungen eines Gastgebers in Anspruch nimmt.

Das Widerrufsrecht erlischt ebenfalls vorzeitig, wenn und soweit VanSite seine Dienstleistungen vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch VanSite verliert.

Ein Musterwiderrufsformular ist unter www.vansite.eu bei den ANB (Allgemeine Nutzungsbedingungen von VanSite) unter Ziffer 6 Widerrufsrecht aufgeführt.

V.

(1) Für Nutzer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist VanSite nicht verpflichtet und nicht bereit.

(2) Für diese Nutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Nutzer Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von VanSite in Bielefeld.

Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von VanSite in Bielefeld. VanSite ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß dieser ANB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Missbräuchliche Nutzung

Eine missbräuchliche Nutzung des JahresPass – insbesondere die unbefugte Weitergabe an Dritte, Mehrfachanmeldungen, Manipulationen im Buchungssystem oder sonstiges vorsätzliches Fehlverhalten – führt zur sofortigen Sperrung des JahresPasses. Die Erstellung mehrerer Benutzerkonten durch eine einzelne Person oder innerhalb eines Haushalts zum Zweck der gegenseitigen Buchung eigener Stellplätze ist ausdrücklich untersagt. VanSite behält sich darüber hinaus das Recht vor, in solchen Fällen rechtliche Schritte einzuleiten sowie entstandene Schäden geltend zu machen.


Anlage 1: Ermittlung der zu erwartenden Kosten

Die zu erwartenden Kosten (ZEK) entsprechen der Summe der bisherigen Kosten (BK) dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (DGR) zzgl. der Summe der bisherigen Kosten. Als bisherige Kosten (BK) werden dabei sämtliche Aufwendungen betrachtet, welche im Zusammenhang mit der Kompensation der Gastgeber für die Bereitstellung Ihrer Fläche für Jahrespass-Inhaber stehen.

formel 2

Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit wird dabei als Mittelwert sämtlicher gewichteter Restlaufzeiten betrachtet.

formel3

Die gewichtete Restlaufzeit (GR) des jeweiligen Jahrespasses basiert auf den noch ausstehenden Kalendermonaten des jeweiligen Jahrespasses, da für diese eine variierende Nutzungsintensität zu erwarten ist. Die gewichtete Restlaufzeit des einzelnen Jahrespasses entspricht der Differenz aus Summe aller Gewichtungen (1,00) und der Summe sämtlicher im aktiven Zeitraum des Jahrespass liegenden Kalendermonaten. Dabei ist die Gewichtung wird wie folgt festgelegt.

formel4

formel5


Beispiel:

Ein Jahrespass wird im August erworben. Zur Bestimmung der Gewichteten Restlaufzeit wird die oben genannte Formel angewandt.

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Der Jahrespass hat im November eine gewichtete Restlaufzeit 0,75.


Anlage 2: Ermittlung der zu leistenden Kompensation im Falle einer Vertragsauflösung

Die Kompensation (K) entspricht dem tatsächlich gezahlten brutto Verkaufspreis (VK) inklusive MwSt. des Stellplatz Jahrespasses (einschließlich Rabatte und Aktionspreise) multipliziert mit der verbleibenden gewichteten Restlaufzeit (GR) zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung. Die gewichtete Restlaufzeit (GR) wird dabei wie in Anlage 1 beschrieben ermittelt.

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Beispiel:

f7